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Schirmherrin: Brigitte Zypries, Bundesministerin
der Justiz a.D.
will Strafverfahren für Verletzte von Gewalt- und
Sexualstraftaten positiv verändern.
Zu diesem Zweck bildet das Institut für Opferschutz im Strafverfahren
e.V. Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen aus, die Kinder
und Jugendliche, aber auch traumatisierte Frauen, Migrantinnen und Menschen
mit Behinderung in solchen Verfahren fachkompetent und umfassend begleiten.
Was ist Ihnen Opferschutz wert?
Spenden für RECHT WÜRDE
HELFEN - Institut für Opferschutz
im Strafverfahren e.V. sind steuerlich absetzbar.
Wir freuen uns über jede Unterstützung auf das
Konto Nr. 31 041 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft / BfS Berlin
(BLZ: 100 205 00).
Verwendungszweck: Jugendhilfe
"Hauptbelastungszeuginnen
und -zeugen tragen im doppelten Wortsinn die Hauptbelastung des
Verfahrens. Sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche sind in
der Vergangenheit schon Objekt der Bedürfnisse von Erwachsenen
geworden. Sie dürfen nicht wieder für Wünsche und
Ziele anderer missbraucht werden."
(Jutta Lossen, Rechtsanwältin) |
"Wir brauchen keine großen gesetzlichen Veränderungen
oder höhere Strafen. Die Strafgesetzgebung muss nur ausgeschöpft
werden. Und die Strafprozessordnung bietet ganz viele Möglichkeiten,
um einen opfer- und zeugenschonenden Umgang mit den Betroffenen
zu finden."
(Friesa Fastie, Sozialpädagogin)
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"Die Sozialpädagogische
Prozessbegleitung der Tatopfer sollte gesetzlich nicht nur möglich,
sondern ausdrücklich vorgesehen sein."
(Hans-Alfred Blumenstein, Vors. Richter am OLG, a.D.) |
Download: Flyer
Weiterbildung RECHT WÜRDE
HELFEN 2009.pdf
Download: RWH-Infoblatt-2006.pdf
Download: RWH-Infos
für Verfahrensbeteiligte-2006.pdf
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