Schirmherrin: Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz a.D.


RECHT WÜRDE HELFEN

will Strafverfahren für Verletzte von Gewalt- und Sexualstraftaten positiv verändern.
Zu diesem Zweck bildet das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen aus, die Kinder und Jugendliche, aber auch traumatisierte Frauen, Migrantinnen und Menschen mit Behinderung in solchen Verfahren fachkompetent und umfassend begleiten.

Was ist Ihnen Opferschutz wert?

Spenden für RECHT WÜRDE HELFEN - Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. sind steuerlich absetzbar.
Wir freuen uns über jede Unterstützung auf das

Konto Nr. 31 041 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft / BfS Berlin (BLZ: 100 205 00).
Verwendungszweck: Jugendhilfe

 

"Hauptbelastungszeuginnen und -zeugen tragen im doppelten Wortsinn die Hauptbelastung des Verfahrens. Sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche sind in der Vergangenheit schon Objekt der Bedürfnisse von Erwachsenen geworden. Sie dürfen nicht wieder für Wünsche und Ziele anderer missbraucht werden."
(Jutta Lossen, Rechtsanwältin)

 

"Wir brauchen keine großen gesetzlichen Veränderungen oder höhere Strafen. Die Strafgesetzgebung muss nur ausgeschöpft werden. Und die Strafprozessordnung bietet ganz viele Möglichkeiten, um einen opfer- und zeugenschonenden Umgang mit den Betroffenen zu finden."
(Friesa Fastie, Sozialpädagogin)

 

"Die Sozialpädagogische Prozessbegleitung der Tatopfer sollte gesetzlich nicht nur möglich, sondern ausdrücklich vorgesehen sein."
(Hans-Alfred Blumenstein, Vors. Richter am OLG, a.D.)

 

Download: Flyer Weiterbildung RECHT WÜRDE HELFEN 2009.pdf
Download: RWH-Infoblatt-2006.pdf
Download: RWH-Infos für Verfahrensbeteiligte-2006.pdf



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