Recht Würde Helfen

will Strafverfahren für Verletzte von Gewalt- und Sexualstraftaten positiv verändern.

Zu diesem Zweck bildete das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. (RWH) bereits seit 2005 Psychosoziale Prozessbegleiter*innen aus.

Parallel dazu haben wir uns erfolgreich für die bundesweite Einführung und gesetzliche Verankerung der Psychosozialen Prozessbegleitung eingesetzt. Seit 2017 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung. RWH bildet weiterhin Fachkräfte aus. Unser besonderes Anliegen ist nun, die Qualität der Psychosozialen Prozessbegleitung bundesweit zu sichern.

Schirmherrin: Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz a.D.

Liebe Besucherinnen und Besucher der Homepage von RWH,
herzlich willkommen zu unserem Informationsangebot!

Psychosoziale Prozessbegleitung

Wenn Sie sich informieren möchten, was Psychosoziale Prozessbegleitung ist und wie das Konzept dafür entwickelt wurde, finden Sie alles Wissenswerte unter Prozessbegleitung.

Mitarbeiter*innen Polizei & Justiz

Für Mitarbeiter*innen der Polizei und Justiz, Beratungsstellen und Ämter fasst unser Faltblatt “Informationen für Verfahrensbeteiligte” unser Angebot zusammen.

Weiterbildung für Einzelpersonen

Wenn Sie Interesse haben, an einer Weiterbildung zur Psychosozialen Prozessbegleiterin (RWH) oder zum Psychosozialen Prozessbegleiter (RWH) teilzunehmen, finden Sie unter Weiterbildung und in den Flyern Weiterbildung für interessierte Einzelpersonen und Die Module weitere Informationen.

Weiterbildung Landesjustizverwaltung

Falls Sie Mitarbeiter*in einer Landesjustizverwaltung sind und interessiert an der Durchführung einer Weiterbildung durch RWH, finden Sie Einzelheiten unter Weiterbildung oder als Download im Faltblatt Informationen für Justizverwaltungen, Die Module  und Fragen und Antworten.

Aktuelles

Die letzte Weiterbildung fand 2019 in Bayern statt. Weitere Termine stehen noch nicht fest.

RECHT WÜRDE HELFEN - Empfehlungen

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)

Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird seit 2017 in einem eigenen Gesetz geregelt. Das schreibt das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21.12.2015 fest.

Das 3. Opferrechtsreformgesetz führt im neuen § 406g der Strafprozessordnung die Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten ein. Sie haben seit dem 1. Januar 2017 einen gesetzlichen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.

406g StPO Psychosoziale Prozessbegleitung

(1) Verletzte können sich des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein.

(2) Die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters richten sich nach dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 21. Dezember 2015 in der jeweils geltenden Fassung.

(…)

Damit wurde ebenfalls das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) beschlossen, das Grundsätze, Qualifikation und Vergütung Psychosozialer Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter regelt.